Elektroauto im EU-Ausland kaufen – eine gute Idee?
Ein Elektroauto im EU-Ausland kaufen und dabei vielleicht Geld sparen? Je nach Land, Fahrzeug und Kaufbedingungen kann sich ein Blick über die Grenze lohnen. Allerdings gibt es einiges zu beachten – etwa bei Mehrwertsteuer, Gewährleistung und staatlichen Förderprogrammen. Welche Vor- und Nachteile der Kauf eines E-Autos im EU-Ausland hat und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Lohnt sich der Umstieg vom Verbrenner zum Elektroauto?
- Lange Wartezeiten, hohe Preise – Das E-Auto im Ausland kaufen?
- Gesetzliche Gewährleistung für E-Autos aus dem Ausland
- Bis zu 8 Jahre Garantie auf die Batterie des E-Autos
- Gewährleistung auf digitale Elemente
- Förderprogramme für Elektrofahrzeuge im EU-Ausland
- E-Autos in Deutschland bis 2030 von Kfz-Steuer befreit
- THG-Quotenhandel: Verkauf der eingesparten Emissionen
Lohnt sich der Umstieg vom Verbrenner auf das Elektroauto?
Nicht zuletzt wegen der gestiegenen Benzinkosten, der Befreiung von der Kfz-Steuer und den niedrigeren Haltungskosten (laut dem ADAC-Kostenvergleich), scheint für viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs attraktiv.
Ob sich ein Umstieg aber insgesamt lohnt, ist letztlich eine Frage der persönlichen Situation, besonders im Hinblick auf das eigene Mobilitätsverhalten, den Lademöglichkeiten und den damit verbundenen Stromkosten.
Lange Wartezeiten, hohe Preise – Das E-Auto im Ausland kaufen?
Ein Blick über die Grenze kann sich beim E-Auto-Kauf unter Umständen lohnen: Je nach Land, Hersteller und Fahrzeugmodell können Neuwagen im europäischen Ausland günstiger angeboten werden als in Deutschland. Auch bei der Verfügbarkeit können sich Unterschiede ergeben: Während ein Modell in Deutschland möglicherweise nicht kurzfristig verfügbar ist, kann es in einem anderen EU-Land bereits beim Händler erhältlich sein.
Rechtlich gesehen ist der Kauf im EU-Ausland dank des europäischen Binnenmarktes problemlos möglich. Händler aus dem Ausland dürfen den Verkauf an Personen aus Deutschland nicht einfach so verweigern. Dies wäre eine unzulässige Form der Diskriminierung bzw. des Geoblockings.
Wer sich jedoch dazu entscheidet, ein Elektroauto im Ausland zu kaufen, sollte die Besonderheiten beim Autokauf im EU-Ausland beachten. Besonders bei Neufahrzeugen gilt, dass Sie die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen müssen, in dem der Wagen zugelassen wird. Hinzu kommt auch noch die Überführung nach Deutschland.
E-Auto im Ausland kaufen – Kosten vs. Nutzen
Ob sich der Kauf eines E-Autos im Ausland wirtschaftlich lohnt, ist abhängig vom Einzelfall. Hersteller setzen die Netto-Grundpreise in Ländern mit hohen Zulassungs- oder Luxussteuern oft deutlich geringer an, um konkurrenzfähig zu bleiben. Je nach Modell kann bis zu 30 % des Kaufpreises gegenüber dem deutschen Listenpreis gespart werden.
Zudem zahlen Sie im Ursprungsland keine nationale Mehrwertsteuer, wenn Sie einen fabrikneuen, noch nicht zugelassenen Wagen für den Export kaufen. Die Mehrwertsteuer fällt dann in Deutschland an. Allerdings sollten neben dem Kaufpreis auch Kosten für Überführung und Zulassung berücksichtigt werden.
Gesetzliche Gewährleistung für E-Autos aus dem Ausland
Auch beim Kauf eines Elektroautos im Ausland können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Diese betragen bei Neufahrzeugen zwei Jahre und bei Gebrauchtfahrzeugen mindestens ein Jahr.
Darüber hinaus geben die meisten Hersteller eine Garantie auf Neufahrzeuge.
Bei gebrauchten Fahrzeugen gibt’s gegen Aufpreis oft eine Gebrauchtwagengarantie durch den Verkäufer.
Achten Sie auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie!
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt immer und in vollem Umfang. Das heißt einzelne Fahrzeugteile, wie Verschleißteile oder Batterien dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Beispiel: Bei einem defekten Akku muss der Verkäufer die gesamten Reparaturkosten übernehmen, sprich Material-, Arbeits- sowie Transportkosten.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung gilt zugunsten des Käufers die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass Mängel, die innerhalb des ersten Jahres auftreten, schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Es liegt dann am Verkäufer, der nachweisen muss, dass ein Mangel nicht bereits beim Kauf vorlag, sondern auf (unsachgemäße) Nutzung durch den Käufer zurückzuführen ist.
Für die Garantie gilt, was Verkäufer oder Hersteller in den Garantiebedingungen festgelegt haben.
Bis zu 8 Jahre Garantie auf die Batterie des Elektroautos
Die Batterie gehört zu den teuersten Komponenten eines Elektroautos. Ein Austausch kostet oft mehr als ein Viertel des Neuwagenpreises. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier gut abgesichert sind.
Auch wenn clevere Batteriesteuerungs-Systeme bei E-Fahrzeugen verhindern, dass die Leistungsfähigkeit der Akkus schnell nachlässt, kann es zu einem Defekt der Batterie kommen.
Aus diesem Grund garantieren die Hersteller häufig den Erhalt der Ladekapazität ihrer Batterien für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel bis zu 8 Jahren oder für eine bestimmte maximale Fahrleistung, häufig 160.000 km. Oft wird zudem eine Mindestkapazität festgelegt, die während des Garantiezeitraums erhalten bleiben muss, meist bei 70 %.
Zu bedenken: Falsches Laden kann zum Ausschluss der Garantie führen.
Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug längere Zeit steht. Dies kann zu einer Tiefentladung und damit zu irreparablen Schäden an der Batterie führen.
Tipps:
- Um beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf Nummer sicher zu gehen, lassen Sie einen Batteriecheck (wird von verschiedenen Prüforganisationen z. B. TÜV Süd, DEKRA angeboten) durchführen.
- Beachten Sie die Ladeempfehlungen des jeweiligen Herstellers.
- Setzen Sie bei defekten Akkus nicht allein auf die Garantie, sondern berufen Sie sich auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gemäß dieser Rechte muss der Verkäufer innerhalb des ersten Jahres nachweisen, dass der Sachmangel bei Übergabe des Autos noch nicht vorhanden war. Kann er dies nicht, ist er zunächst zu kostenfreier Reparatur oder Ersatzlieferung verpflichtet. Vorteil: Die Gewährleistung gilt auch bei gebrauchten Akkus, die hier meist von einer Garantie ausgeschlossen sind.
- Häufig verwechseln Verkäufer die Garantie und das Gewährleistungsrecht. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern.
Gewährleistung auf digitale Elemente des E-Fahrzeugs
Mit seinen Steuersystemen ist ein E-Auto wie ein fahrender Computer. Umso wichtiger ist es, die Software aktuell zu halten und ihre einwandfreie Funktion sicherzustellen.
Bei Fahrzeugen mit digitalen Elementen muss der Verkäufer bestimmte Updates bereitstellen und den Käufer über deren Verfügbarkeit sowie die Folgen einer Nichtinstallation informieren.
Als Käufer müssen Sie erforderliche Updates innerhalb einer angemessenen Frist installieren. Andernfalls kann die Haftung des Verkäufers für einen Mangel entfallen, wenn dieser allein auf die fehlende Installation zurückzuführen ist. Nicht automatisch verloren gehen dadurch sämtliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche.
Ist die Software fehlerhaft, etwa aufgrund eines Programmierfehlers, können Sie ebenfalls Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Anders als bei der allgemeinen gesetzlichen Mängelhaftung ist die Pflicht zur Bereitstellung notwendiger Updates nicht pauschal auf zwei Jahre begrenzt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen erforderliche Updates grundsätzlich so lange bereitgestellt werden, wie Verbraucher dies je nach Art und Zweck des Fahrzeugs vernünftigerweise erwarten können.
Ist eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Inhalte vereinbart, haftet der Verkäufer während des vereinbarten Zeitraums für deren Vertragsmäßigkeit, mindestens jedoch zwei Jahre ab Lieferung des Fahrzeugs.
Förderprogramme für Elektrofahrzeuge im europäischen Ausland
Elektromobilität wird in vielen europäischen Ländern staatlich gefördert. In Frankreich und Irland beispielsweise geschieht das in Form einer Kaufprämie. Länder wie Bulgarien und Dänemark fördern vor allem über steuerliche Vergünstigungen den Kauf und die Nutzung von E-Autos.
In manchen Ländern werden verschiedene Instrumente kombiniert: In Finnland kommen neben steuerlichen Vorteilen inzwischen auch zeitlich begrenzte Verschrottungsprämien hinzu. Spanien bietet eine direkte Kaufhilfe über das Programm Auto+, sowie auch steuerliche Vorteile.
Es lohnt sich, beim E-Auto-Kauf den aktuellen Stand der Förderungen zu recherchieren, da diese auch regelmäßig wegfallen oder ersetzt werden.
Voraussetzung für die Kaufprämie ist in vielen europäischen Ländern aber, dass das Fahrzeug in dem Land zum Straßenverkehr zugelassen wird, in dem auch die Förderung gezahlt wird.
Die ausländischen Förderprogramme dürften daher vor allem für diejenigen interessant sein, die ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlagern oder dort dauerhaft leben und das Fahrzeug entsprechend im jeweiligen Land zulassen. Für Personen mit nur vorübergehendem Aufenthalt oder einem Zweitwohnsitz gibt es teilweise besondere Regelungen.
Finanzielle Folgen bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie eine staatliche Prämie für Ihr Elektroauto erhalten haben, sei es in Deutschland oder in einem anderen EU-Land, muss das Fahrzeug meist eine gewisse Zeit auf Ihren Namen und in dem jeweiligen Land zugelassen bleiben, in dem Sie die Prämie erhalten haben.
Wenn Sie vor Ablauf dieser Haltefrist mit dem Auto ins Ausland umziehen, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Prämie zurückzahlen.
Bitte beachten Sie folgendes zur staatlichen Förderung in Deutschland
Die in Deutschland früher geltende „Umweltprämie“ wurde von einem neuen sozial gestaffelten Förderprogramm abgelöst. Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf die neue E-Auto-Förderung stellen. Gefördert werden Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland neu zugelassen wurden oder werden, und zwar mit einem Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Die Förderung ist nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt, ab einem Einkommen von über 90.000 Euro entfällt der Anspruch auf Förderung.
Elektroautos in Deutschland bis 2030 von Kfz-Steuer befreit
Auch steuerlich werden E-Autos in Deutschland gefördert. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung endet allerdings spätestens am 31. Dezember 2035. Danach wird für Kfz-Steuer für E-Autos um 50 % ermäßigt.
Beispiel: Ein Elektrofahrzeug, das am 1. Januar 2022 erstmals zugelassen wurde, ist bis zum 31. Dezember 2032 von der Steuer befreit.
Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Dort gilt wie bei Verbrennern auch die Grundregel der Berücksichtigung von Hubraum und CO2-Ausstoß für die Bestimmung des Steuersatzes. Dadurch ist der Steuersatz bei Plug-in-Hybriden grundsätzlich günstiger als bei Verbrennungsmotoren.
Gut zu wissen
Für die Steuer spielt es keine Rolle, ob das E-Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland gekauft wurde. Die Regelung gilt für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge.
THG-Quotenhandel: Verkauf der eingesparten Emissionen
Wer ein E-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, seine sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu verkaufen und so eine jährliche Prämie zu erhalten. Die Höhe der Auszahlung wird nicht staatlich festgelegt, sondern richtet sich nach dem Marktpreis für THG-Zertifikate und dem jeweiligen Anbieter. Bei einigen Anbietern werden 2026 mehr als 300 Euro pro Elektroauto geboten.
Die Idee dahinter: Mineralölunternehmen, die durch ihre Treibstoffe CO2-Ausstoß verursachen, werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, diesen Ausstoß in den kommenden Jahren Stück für Stück zu senken. Schafft ein Mineralölunternehmen die vorgegebenen Quoten nicht, muss es eine Strafe zahlen oder kann Verschmutzungsrechte von E-Autobesitzern kaufen.
Privatpersonen können seit Anfang 2022 ihre THG-Quote, die sie als Halter eines Elektrofahrzeugs automatisch besitzen, auf dem freien Markt verkaufen. Plug-in-Hybride sind davon ausgenommen. Die Einnahmen über die THG-Quote sind für privat genutzte E-Autos steuerfrei.
Wie kann man sich am THG-Quotenhandel beteiligen?
Wer am THG-Quotenhandel teilnehmen möchte, muss sich an einen Zwischenhändler wenden. Dieser sammelt die THG-Quoten vieler E-Autobesitzer und verkauft sie im Paket an Unternehmen weiter, die mehr CO2 ausstoßen als ihnen eigentlich zusteht.
Man sucht sich online also einen Zwischenhändler, registriert dort sein E-Auto und schickt diesem eine Kopie des Fahrzeugscheins zu, z. B. als Scan oder Foto.
Nähere Informationen gibts beim ADAC. Einen Vergleich der Zwischenhändler hat das Vergleichsportal verivox.de zusammengestellt.
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